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Haltungsfragen. Tautologische Verstrickungen, ethische Turbulenzen und ein Gedankenexperiment:„Wie würde es klingen, wenn Klient*innen ein Recht auf eine systemische Haltung hätten?“

Die systemische Haltung ist für viele eine Orientierung bei der systemischen Beratung in unterschiedlichen Settings, wie Coaching, Organisationsberatung oder Therapie. Tatsächlich birgt ihre Anwendung auch Tautologien und ethische Komplikationen. Wenn ich diese Haltung als gut bewerte, sie vertrete, sie lehre und sogar möchte, dass Beratung ihren Implikationen folgt, verlasse ich dann nicht gleichzeitig meine systemische Haltung und entscheide über andere? Widerspricht es nicht dem Konzept der Begleitung (statt Beratung), wenn ich darauf beharre, dass ich nur unter dieser Haltung arbeiten werde? Und ist „Haltung“ nicht, ähnlich wie das Konzept der Moral, selbstreferenziell? Aufgrund meiner Haltung entscheide ich, was gut und richtig ist, und gleichzeitig ist meine Haltung immer gut, nie schlecht? Meine Analysen entlang der Systemtheorie führen zu einem Gedankenexperiment: Was würde passieren, hätten Klient*innen ein Recht auf systemische Haltung? 10 Rechte und daraus hervorgehende Implikationen für systemische Entwicklung und Ausbildung werden von Jens Förster präsentiert.

Dieser Beitrag ist in der Systhema 2-2024 erschienen. Weitere Informationen über die Systhema und Bezugsmöglichkeiten gibt es auf der Homepage des IF Weinheim. Dort werden auch Beiträge, die älter als 2 Jahre sind, online zur Verfügung gestellt.

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